Klage gegen DistroKid: Wie die Labels Suno über Umwege knacken wollen

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Universal Music Group und Sony Music erhöhen den juristischen Druck auf DistroKid. Doch wer genauer hinschaut, merkt schnell: Eigentlich geht es den Branchenriesen gar nicht primär um den weltweit größten DIY-Aggregator selbst. Es geht um Daten, an die die Labels sonst nirgends herankommen: Wie viele KI-generierte Songs – insbesondere aus der Feder des KI-Generators Suno – landen über DistroKid tatsächlich bei Spotify, Apple Music und Co.? Die Majors sind überzeugt, dass nur DistroKid dieses Rätsel lösen kann (Digital Music News).

Wie Billboard berichtet, reichten die beiden Labels den Antrag am Mittwoch, den 14. Oktober, beim Bundesgericht in Manhattan ein. Ihr Ziel: DistroKid soll gerichtlich gezwungen werden, einer Vorladung aus dem Vormonat nachzukommen. Konkret fordern UMG und Sony detaillierte Upload-Statistiken zu KI-Musik sowie Einblicke in die Erkennungstools, mit denen der Distributor eingehende Tracks prüft. Der Hebel zielt direkt ins Herz der Grundsatzklage gegen Suno – und attackiert deren wichtigste Verteidigungslinie: das US-amerikanische Fair-Use-Prinzip.

Warum ausgerechnet DistroKid auf den entscheidenden Daten sitzt

Die Argumentation der Majors folgt einer simplen Logik der Verwertungskette: Suno selbst erfasse nicht systematisch, wo generierte Songs letztlich landen, sobald sie die Plattform verlassen. DistroKid hingegen agiert als vorgeschaltete Schleuse direkt vor den Streamingdiensten – und hat bereits öffentlich eingeräumt, den KI-Anteil eingehender Tracks über eigene Erkennungswerkzeuge zu messen. Für die Labels macht das den Vertriebsdienst zu einer unersetzlichen Beweisquelle, um das tatsächliche Ausmaß von KI-Titeln auf den Plattformen und die damit erzielten Einnahmen zu beziffern (Billboard).

DistroKid weigerte sich bisher, diese Zahlen herauszugeben, mit dem Argument, sie hätten nichts damit zu tun, wie Suno seine Modelle trainiert habe. Die Kläger halten dagegen: Für die Fair-Use-Abwägung nach US-Recht sei genau das entscheidend. Dort wiegt schwer, ob der Markt für die mutmaßlich kopierten Originalwerke durch das KI-Material wirtschaftlich geschädigt wird. Die Formulierung im Schriftsatz lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Der Diebstahl im industriellen Maßstab führe zu einer Schwemme maschinell erzeugter Musik, die direkt mit echten Künstlern konkurriere – und DistroKids interne Scan-Daten seien der unumstößliche Beleg dafür. DMN zitiert aus dem Antrag, es handle sich um hochrelevante Informationen, über die ausschließlich DistroKid verfüge (Digital Music News).

Zwei Fronten wachsen zusammen

Mit diesem Vorstoß verknüpfen die Konzerne zwei Verfahren, die bislang getrennt liefen. Seit über einem Jahr klagen UMG und Sony gegen Suno wegen massiver Urheberrechtsverletzungen beim KI-Training. Im September legte UMG dann mit einer separaten, scharfen Klage gegen DistroKid nach und warf dem Dienst vor, dubiosen Akteuren Tür und Tor zu öffnen, um Streamingdienste mit minderwertigem KI-Ausschuss zu fluten (Billboard). An diesem Verfahren ist Sony zwar nicht beteiligt, doch beim gemeinsamen Auskunftsersuchen treten beide Majors wieder geschlossen als Einheit auf.

Die Gemengelage ist auch in der Praxis heikel: DistroKid hat infolge der UMG-Klage bereits damit begonnen, verdächtige Uploads zu löschen, bestreitet aber weiterhin jedes Fehlverhalten (The Verge). Genau diese Takedowns offenbaren die Kehrseite automatisierter KI-Filter: Betroffene Musiker beteuerten mehrfach, ihre Titel komplett selbst eingespielt zu haben. Ausgerechnet die Erkennungssysteme, deren Messergebnisse die Labels nun als Kronzeugen anführen wollen, gerieten wegen fehlerhafter Treffer bereits ins Kreuzfeuer.

DistroKids Balanceakt zwischen Kooperation und Eigenschutz

Gegenüber Billboard gab sich ein DistroKid-Sprecher am 16. Oktober betont gelassen: Man sei in der Auseinandersetzung zwischen UMG, Sony Music und Suno lediglich eine unbeteiligte Drittpartei, lege großen Wert auf Transparenz und werde im Rahmen des weiteren Verfahrens wie gewohnt mit den Behörden kooperieren (Billboard).

Hinter der diplomatischen Floskel steckt handfestes Kalkül. Die Einstufung als unbeteiligter Dritter soll DistroKid aus der Schusslinie nehmen – auch wenn UMG das Unternehmen parallel als zentralen Umschlagplatz für KI-Massenware brandmarkt. Auch das Bekenntnis zur Transparenz wirkt brüchig angesichts des Vorwurfs der Kläger, der Vertrieb habe auf die Vorladung hin bisher kein einziges Dokument vorgelegt. Aus Unternehmenssicht ist die Haltung verständlich: Grundsätzliche Kooperationsbereitschaft schließt eine harte Abwehrschlacht bei der Beweisaufnahme keineswegs aus.

DistroKid hat triftige Gründe, auf der Bremse zu stehen. Die Erkennungsdaten gewähren tiefe Einblicke in geschützte interne Betriebsabläufe der Upload-Pipeline. Würde man diese Zahlen freiwillig herausgeben, öffnete das Tür und Tor für künftige Klagen Dritter. Das gesamte Geschäftsmodell basiert darauf, Indie-Künstlern einen möglichst reibungslosen Weg auf die Plattformen zu bieten. Die Rolle als unfreiwilliger Chefermittler und KI-Prüfer der Musikindustrie passt da denkbar schlecht ins Konzept.

Der Kampf um die Zahlen entscheidet das gesamte Verfahren

Blickt man auf das große Ganze, berührt der Streit um die Akteneinsicht die Kernfrage künftiger KI-Urheberrechtsstreitigkeiten: Lässt sich anhand harter Zahlen belegen, dass KI-Musik das Schaffen menschlicher Musiker im Streaming verdrängt?

Die Musikkonzerne behaupten genau das und pochen auf akute Marktverzerrung. Sunos Fair-Use-Verteidigung setzt hingegen voraus, das Gegenteil glaubhaft zu machen. Suno selbst erfasst die Wege seiner Songs nicht; die Streamingdienste verfügen zwar über Abrufdaten, sitzen aber nicht mit auf der Anklagebank. Bleibt DistroKid: Ein Nadelöhr, das Millionen Tracks schleust und diese nach eigener Aussage bereits auf KI-Spuren scannt. Wer dieses Datenmaterial zuerst in die Hände bekommt – und was darin steht –, wird nicht nur den Ausgang dieses Prozesses bestimmen, sondern auch die Verhandlungspositionen der Rechteinhaber gegenüber KI-Unternehmen auf Jahre hinaus prägen.

Genau deshalb steht ein Dienst, der selbst keinen einzigen Takt Musik besitzt, plötzlich im Mittelpunkt der wichtigsten Urheberrechtsdebatte unserer Zeit.

Quellen